DIE 10 DREHERPUNKTE
Wir leisten für Sie überzeugende Arbeit ohne versteckte Kosten!
1. Kurze Verwalterverträge
Wir sind der Meinung, Kundenbindung erreicht man nicht durch langfristige Verwalterverträge, sondern durch Vertrauen, menschlichen Umgang miteinander und Zuverlässigkeit. Daher bestehen wir nicht auf 5 Jahre Verwalterbindung, sondern stellen uns alle 2 Jahre auf´s Neue der Herausforderung Wiederwahl.
Übrigens handhaben wir diese Praxis schon seit Bestehen der Firma. Über 90% aller unserer Objekte haben wir schon länger als 10 Jahre in der Verwaltung.
2. Maximale Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit
Auf die pünktliche Erstellung der Abrechnung und unseren persönlichen Einsatz für Ihre Gemeinschaft ist Verlass. Wir sind dafür bekannt, dass wir die Belange unserer Eigentümer sehr ernst nehmen und uns gewissenhaft engagieren. Für Notfälle ist ein Telefon-Notdienst eingerichtet.
Wir führen für jede Gemeinschaft die Beschluss-Sammlung, wie vom Gesetzgeber seit 01.07.2007 vorgeschrieben.
3. Maximale Sicherheit
Wir arbeiten überwiegend mit ausgesuchten, bewährten Handwerkern, ob von Ihrer Seite vorgeschlagen oder durch uns. Auch hier kommt Ihnen unsere langjährige Erfahrung zu Gute.
Zur Sicherheit für die Eigentümergemeinschaften haben wir eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000,– € je Schadensfall abgeschlossen.
4. Maximale Erfahrung
Da wir die von uns verwalteten Immobilien durchweg von anderen Verwaltern übernommen haben, sind uns keine buchhaltungs-, abrechnungstechnischen oder menschlichen Probleme fremd.
5. Maximale Kompetenz
Die Dreher Hausverwaltungen GmbH ist Mitglied im VDIV, dem Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg. Der VDIV ist Regionalverband des DDIV, dem Dachverband der Deutschen Immobilienverwalter.
Die Dreher Hausverwaltungen GmbH investiert regelmäßig beträchtliche Mittel in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.
Durch den Austausch mit Rechtsexperten auf Seminaren und auf den einschlägigen Foren sind wir stets über die neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung auf dem Laufenden. Dadurch sind wir in der Lage unsere Kunden optimal zu beraten.
6. Preise
Die Preislisten mancher Verwalter lesen sich wie eine Sonder- und Zusatzausrüstungsliste – jedoch nicht bei uns:
- keine Extrakosten für ordentliche Eigentümerversammlungen
- keine Extrakosten für Ortstermine
- keine Extrakosten bei Sanierungsmaßnahmen, außer die Eigentümer beschließen darüber
Allerdings sind wir auch keine Hobby-Verwalter. Wir leisten überzeugende Arbeit gegen angemessene Bezahlung.
7. Gutes Werkzeug
Die für Sie im Einsatz befindliche Buchhaltungs- und Abrechnungssoftware stammt von einem Software-Anbieter mit über 25-jähriger Erfahrung auf diesem Gebiet.
8. Transparente und termingerechte Abrechnung
Die ausgesprochen transparente Hausgeld-Abrechnung geht unseren Eigentümern immer im ersten Quartal nach Ende des abgerechneten Wirtschaftsjahres zu. Außerdem legen wir jeder Abrechnung eine Erläuterung bei, aus der jeder Eigentümer sofort erkennen kann, welche Kosten mit den Gemeinschafts-Geldern bezahlt wurden.
9. Gute Erreichbarkeit – maximale Schnelligkeit
In unserem Betrieb finden Sie nur engagierte, kompetente Ansprechpartner. Wir sind persönlich daran interessiert, Ihre Belange und Wünsche zufrieden stellend zu behandeln. Jeder von uns übernimmt hierfür persönlich die Verantwortung.
Sie erreichen uns Mo – Do von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. In dringenden Notfällen ist ein Telefon – Notdienst eingerichtet.
10. Keine Prozesse
Wir achten darauf, dass eventuell auftretende Interessenkonflikte, sachlich geführt werden, flach verlaufen und nicht eskalieren.
Häufige Konfliktursache ist mangelnde Information der Interessenparteien, Missverständnisse und Voreingenommenheit. Das schlimmste, was einer Gemeinschaft (und auch dem Verwalter) angetan werden kann, ist einmal entflammter Unfrieden. Dieser Unfrieden spricht sich herum. Mieter und Immobilienkäufer machen einen großen Bogen um Objekte, in denen Streit herrscht. Dagegen sichert Frieden in der Gemeinschaft die gute Vermietbarkeit und den Wiederverkaufswert Ihrer Immobilie. Da uns dies ständig bewusst ist, agieren wir hier sehr gezielt und behutsam.
Übrigens:
Wir haben bereits das BGH-Urteil vom Dezember 2009 in Sachen Darstellung der Instandhaltungsrücklage in den Wohngeldabrechnungen umgesetzt. (Siehe beiliegende Wohngeldabrechnung).
Wir leisten für Sie überzeugende Arbeit ohne versteckte Kosten.
LEISTUNGEN
Die WEG-Verwaltungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wohneigentumsgesetzes (WEG) durchgeführt und im Übrigen nach den Wünschen und Beschlüssen der Gemeinschaft. Die gemeinschaftlichen Gelder und Konten werden von uns, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, treuhänderisch verwaltet. Die Rücklagen der Gemeinschaft werden im Sinne des Wohneigentumsgesetzes (WEG) und nach Beschlüssen der Gemeinschaft Zinsertrag bringend angelegt. Grundlagen für die Tätigkeit und Vergütung der Verwaltung sind Vereinbarungen aus dem Verwaltervertrag und der Teilungserklärungen.
- Erstellen der laufenden Wirtschaftspläne
- Jahreseinzel- und Gesamtabrechnungen
- Vorbereiten und Durchführen von ordentlichen, sowie außerordentlichen Eigentümerversammlungen
- Zeitnahe Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Erstellen und Erlassen der allgemeinen Hausordnung
- Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
- Ortstermine mit Dienstleistern,Handwerkern, behördlichen Stellen,Verwaltungsbeiräten, Fachfirmen
- Berechnen von notwendigen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
- Veranlassung von notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Aushänge
- Rundschreiben
- Verhandeln mit Handwerkern und sonstigen Lieferanten
- Bearbeiten von Beschwerden
- Maßnahmen zur Fristwahrung und zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
- Anlegen und Pflegen von Festgeldkonten und Kapitaleinlagen der Gemeinschaft
- Bearbeiten und Überwachen von Lastschriftbuchungen, Zahlungseingängen
- Maßnahmen bei Zahlungsverzug von Hausgeldern – ggf. weitergehende Prozessführung
Die Mietverwaltungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Betriebskostenverordnung (BetrKV) durchgeführt.
Die Gelder und Konten werden von uns, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, treuhänderisch verwaltet.
Die Vergütung für die Tätigkeit der Verwaltung sind auf monatlich zwischen 6-8 % vom jährlichen Ertragswert festgelegt (je nach gewünschtem Leistungsumfang).
- Betriebskostenabrechnung für die Mieter
- Erstellen und Erlassen der allgemeinen Hausordnung
- Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
- Ortstermine mit Eigentümern, Dienstleistern, Handwerkern, behördlichen Stellen, Fachfirmen
- Veranlassung von notwendigen lnstandhaltungs- und lnstandsetzungsmaBnahmen
- Aushänge
- Rundschreiben
- Neuvermietung
- Verhandeln mit Handwerkern und sonstigen Lieferanten
- Bearbeiten von Beschwerden
- Maßnahmen zur Fristwahrung und zum Abwenden von Rechtsnachteilen für den Eigentümer
- Anlegen und Pflegen von Festgeldkonten und Kapitaleinlagen des Eigentümers
- Bearbeiten und Ubemachen von Lastschriftbuchungen, Zahlungseingängen
- Maßnahmen bei Zahlungsverzug von Miet- und Betriebskostenzahlungen – ggf. weitergehende Prozessführung
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Wir liefern Ihnen transparente & pünktliche Abrechnungen.
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Die 10 Dreh- und Angelpunkte
KONTAKT
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Dreher Hausverwaltungen GmbH
Esslinger Straße 1
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Tel: 07158 / 94 84 888
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Ihre Ansprechpartner
Daniela Höhn
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Thomas Haller
th@dreher-hausverwaltungen.de