• Betriebskostenabrechnung für die Mieter
  • Erstellen und Erlassen der allgemeinen Hausordnung
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Ortstermine mit Eigentümern, Dienstleistern, Handwerkern, behördlichen Stellen, Fachfirmen
  • Veranlassung von notwendigen lnstandhaltungs- und lnstandsetzungsmaBnahmen
  • Aushänge
  • Rundschreiben
  • Neuvermietung
  • Verhandeln mit Handwerkern und sonstigen Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden
  • Maßnahmen zur Fristwahrung und zum Abwenden von Rechtsnachteilen für den Eigentfimer
  • Anlegen und Pflegen von Festgeldkonten und Kapitaleinlagen des Eigentümers
  • Bearbeiten und Ubemachen von Lastschriftbuchungen, Zahlungseingängen
  • Maßnahmen bei Zahlungsverzug von Miet- und Betriebskostenzahlungen – ggf. weitergehende Prozessführung

Die Mietverwaltungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Betriebskostenverordnung (BetrKV) durchgeführt.

Die Gelder und Konten werden von uns, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, treuhänderisch verwaltet.

Die Vergütung für die Tätigkeit der Verwaltung sind auf monatlich zwischen 6-8 % vom jährlichen Ertragswert festgelegt (je nach gewünschtem Leistungsumfang).